Das notarielle Testament


Vorteile eines notariellen Testaments!

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Die Regelung des eigenen Nachlasses zählt zu einer der persönlichsten Entscheidungen, die man im Leben treffen kann. Laut gesetzlicher Bestimmungen kann ein Testament entweder eigenhändig verfasst oder von einem Notar erstellt werden. Obwohl die eigenhändige Erstellung auf den ersten Blick verführerisch wirken mag, gibt es zahlreiche überzeugende Argumente, die für den Besuch beim Notar sprechen.

1. Der Notar berät individuell:
Im speziellen Einzelfall stehen Ihnen zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten zur Verfügung. In einem persönlichen Gespräch erörtert der Notar die Bedürfnisse und Wünsche des Testierenden im Zusammenhang mit einem notariellen Testament. Er präsentiert die rechtlichen Optionen und stellt sicher, dass die persönlichen Vorstellungen der testierenden Person in ihrem Testament optimal verwirklicht werden.

2. Fachkunde ist vorhanden:
Das Erbrecht ist durch seine Vielschichtigkeit von verschiedenen Fallstricken geprägt, die es Ihnen erschweren, ein Testament ohne entsprechende juristische Kenntnisse rechtssicher zu gestalten. Dies betrifft beispielsweise die korrekte Erbeinsetzung. Daher ist es in vielen Fällen ratsam, einen Notar aufzusuchen, um die Chancen, die das Erbrecht Ihnen bietet, optimal zu nutzen und Ihr Testament rechtlich einwandfrei zu formulieren.
3. Gestaltungsspielraum:
Das Erbrecht ist derzeit nicht ausreichend auf die Bedürfnisse von Patchwork-Familien und modernen Lebenskonzepten ausgerichtet. So ist es lediglich Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern gestattet, ein gemeinsames handschriftliches Testament zu erstellen. Möchten hingegen andere Personen, wie beispielsweise nicht verheiratete Lebenspartner oder Eltern zusammen mit ihren Kindern, erbrechtliche Regelungen treffen, so ist dies nur durch einen notariellen Erbvertrag wirksam möglich.

4. Kostenvorteile:
Ein handschriftlich verfasstes Testament erscheint oft zunächst kostengünstiger: Bei einem notariellen Testament fallen zwar einmalige Gebühren für den Notar an, jedoch benötigen die Erben in der Regel keinen Erbschein mehr. Häufig ist das Vermögen des Testierenden zum Zeitpunkt der Erstellung des notariellen Testaments geringer als der Wert des Nachlasses, der nach einem gesamten Erwerbsleben an die Nachkommen übertragen wird. Da sich die Gebühren für ein notarielles Testament nach dem Vermögen des Testierenden zum Zeitpunkt der Beurkundung richten und die Kosten eines Erbscheins abhängig sind vom Wert des Nachlasses beim Ableben, erweist sich das notarielle Testament häufig als deutlich kostengünstiger im Vergleich zu einem Erbschein. Wenn Eltern den Erbfall sowohl für den erstversterbenden als auch für den längstlebenden Partner regeln, profitieren sie sogar von einer doppelten Ersparnis über zwei Erbfälle hinweg.

5. Verwahrung:
Das notarielle Testament wird nach seiner Beurkundung umgehend vom Notar im Zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer registriert. Das Original wird anschließend in die besondere amtliche Verwahrung beim zuständigen Amtsgericht überführt. Diese Vorgehensweise gewährleistet, dass das Testament im Falle eines Erbfalls aufgefunden und vom Nachlassgericht wirksam eröffnet werden kann.
Bitte beachten Sie, dass Immobilienmakler keine rechtliche Beratung anbieten dürfen. Die dargestellten Informationen sind daher lediglich als Hinweise zu verstehen. Für eine rechtssichere Beratung zu allen relevanten Details wenden Sie sich bitte an Notare, Anwälte und Steuerberater.

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