Nießbrauchrecht und Wohnrecht


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Das Nießbrauchrecht stellt eine spezielle Art der Nutzungsberechtigung an einer Immobilie oder einem anderen Vermögenswert dar. Es erlaubt einer Person, die nicht der Eigentümer ist, das Objekt weiterhin zu nutzen und davon wirtschaftlich zu profitieren, beispielsweise durch die Möglichkeit der Vermietung.

Rechte:
  • Nutzungsrecht
  • Vermietungsrecht
  • Fruchtziehungsrecht
  • Lebenslanges Recht
Pflichten:
  • Instandhaltungspflicht
  • Kostenübernahme
  • Keine Eigentümerrechte
Das spricht dafür:
  • Immobilie bleibt weiterhin wirtschaftlich einsetzbar
  • Mieteinnahmen trotz Übertragung möglich
  • Steuerliche Vorteile durch Senkung des zu versteuernden Immobilienwerts
  • Sicherheit im Alter durch den Erhalt des Wohnrechts
Wann es erlischt:
  • Mit dem Tod des Nießbrauchers
  • Durch freiwilligen Verzicht oder Löschung im Grundbuch
  • Durch eine vertraglich festgelegte Befristung
  • Wenn die Immobilie zerstört wird
Besonderheit:
Ein Nießbrauchrecht ist nicht übertragbar, weder durch Verkauf noch durch Vererbung.
Das Wohnrecht stellt ein im Grundbuch verzeichnetes Nutzungsrecht an einer Immobilie dar. Es gewährt einer Person die Möglichkeit, entweder lebenslang oder für einen festgelegten Zeitraum in einem bestimmten Gebäude oder einer Wohnung zu leben, ohne dass sie selbst die Eigentümerin oder der Eigentümer ist.

Merkmale:
  • Lebenslang oder zeitlich begrenzt (individuelle Absprachen sind möglich)
  • Darf nicht vermietet oder verkauft werden
  • Kein wirtschaftlicher Ertrag (keine Mieteinnahmen möglich)
  • Unveräußerlich, jedoch im Grundbuch verzeichnet
Rechte:
  • Lebenslanges oder befristetes Wohnrecht
  • Unentgeltlich oder endgeltich
  • Grundbuchsicherung
Pflichten:
  • Keine wirtschaftliche Nutzung
  • Übernahme von Nebenkosten
  • Erhaltungs­maßnahmen
Erlöschen:
  • Tod des Wohnrechtsinhabers
  • Verzicht auf das Wohnrecht
  • Aufhebung durch Einigung
  • Unbewohnbarkeit der Immobilie
Wichtiger Hinweis: Das Wohnrecht bleibt auch nach einem Verkauf der Immobilie bestehen - in der Regel ist der Käufer verpflichtet, dieses zu akzeptieren.

Zusammenfassung:
  • Der Nießbrauch eröffnet vielfältige wirtschaftliche Optionen und steuerliche Vorteile, erfordert jedoch komplexe Überlegungen.
  • Das Wohnrecht ist unkomplizierter, reduziert jedoch den wirtschaftlichen Nutzen stark.

Bitte beachten Sie, dass Immobilienmakler keine rechtliche Beratung anbieten dürfen. Die dargestellten Informationen sind daher lediglich als Hinweise zu verstehen. Für eine rechtssichere Beratung zu allen relevanten Details wenden Sie sich bitte an Notare, Anwälte und Steuerberater.

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