Betreuung und Immobilien


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Was ist ein Betreuer?

Ein Betreuer fungiert in Deutschland als rechtlicher Vertreter für volljährige Personen, die nicht in der Lage sind, sich um sich selbst oder ihre eigenen Angelegenheiten angemessen zu kümmern und daher der Unterstützung bedürfen. Die Betreuer tragen eine Vielzahl von Verantwortlichkeiten gegenüber den betreuten Personen sowie dem Betreuungsgericht.

Welche Arten von Betreuern gibt es:
  • ehrenamtliche Betreuer, meist Familienangehörige
  • Berufsbetreuer
  • Vereinsbetreuer als Angestellte eines Betreuungsvereins
  • Behördenbetreuer als Bedienstete der Betreuungsbehörde

Rechte des Betreuten:
Mit der Einführung der rechtlichen Betreuung bleibt die Geschäfts-, Delikts-, Ehe- und Testierfähigkeit der betroffenen Person unberührt. Lediglich Personen, die sich dauerhaft in einem Zustand befinden, der die freie Willensbildung aufgrund einer krankhaften Störung der geistigen Fähigkeiten ausschließt, gelten als geschäftsunfähig.


Besonderheiten bei Immobilien:
  • Für den Verkauf ist es erforderlich, ein Verkehrswertgutachten, das von einem vereidigten Sachverständigen erstellt wurde, vorzulegen.
  • Beim AG Bonn: muss mindestens der Verkehrswert plus Provision erzielt werden.
  • Alle Kaufangebote sowie Finanzierungsbestätigungen sind in schriftlicher Form vorzulegen.
  • Es wird der höchste Preis berücksichtigt. Bei mehreren Angeboten kann ein Bieterverfahren verlangt werden; sofern nur ein Angebot vorliegt, ist eine fundierte Begründung erforderlich.

Notarieller Kaufvertrag:
  • Längere Zeiträume für Fälligkeit und Übergang einplanen (u.a. wegen der Anhörung des Betreuten oder Verfahrenspflegers, Bearbeitungszeiten von Gericht und Notar)
  • Kaufvertrag und Grundschuldbestellung müssen immer in einem Termin beurkundet werden, damit kein Vertrag ohne Finanzierung existiert
  • Notaranderkonto: stirbt der Betreute während des Verkaufs, fällt das Gericht völlig raus und die Erben müssen genehmigen

Es gilt:

  1. Gerichtliches Verfahren
  2. Gutachten
  3. Umfangreiche Dokumentationspflicht
  4. Bieterverfahren kann gefordert werden
  5. Kaufvertrag + Grundschuldbestellung in einem Termin

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