Energieausweis beim Immobilienverkauf


Energieausweis rechtzeitig für den Verkauf vorbereiten

Ein Energieausweis hilft Kaufinteressenten, die energetischen Eigenschaften eines Gebäudes einzuordnen. Für einen geplanten Immobilienverkauf in Bonn und Umgebung sollten Sie früh prüfen, ob ein gültiger Ausweis vorliegt.


Wann muss der Ausweis vorliegen?

Bei einem Verkauf ist der Energieausweis grundsätzlich spätestens bei der Besichtigung vorzulegen. Ohne Besichtigung ist er unverzüglich vorzulegen, spätestens auf Aufforderung des Interessenten. Nach Abschluss des Kaufvertrags ist er dem Käufer unverzüglich zu übergeben. Gesetzliche Ausnahmen, etwa für Baudenkmäler, sind gesondert zu prüfen.


Welche Angaben gehören in die Anzeige?

Liegt bei Veröffentlichung einer Immobilienanzeige in kommerziellen Medien ein Energieausweis vor, gehören bei Wohngebäuden folgende Angaben hinein: Ausweisart, Endenergiebedarf oder -verbrauch, wesentliche Energieträger der Heizung, Baujahr und Energieeffizienzklasse laut Ausweis.

Bitte beachten Sie, dass Immobilienmakler keine rechtliche Beratung anbieten dürfen. Die dargestellten Informationen sind daher lediglich als Hinweise zu verstehen. Für eine rechtssichere Beratung zu allen relevanten Details wenden Sie sich bitte an Notare, Anwälte und Steuerberater.
Foto 1

Die 2 Formen des Energieausweises: Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis

Es gibt zwei Arten von Energieausweisen, die unterschiedlich erstellt werden:

Verbrauchsausweis


Er beruht auf dem dokumentierten Energieverbrauch des Gebäudes. Grundlage sind mindestens 36 zusammenhängende Monate; Witterung und längere Leerstände werden rechnerisch berücksichtigt. Das Verhalten der bisherigen Bewohner beeinflusst die Ausgangsdaten.

Bedarfsausweis


Er beruht auf einer Berechnung der energetischen Eigenschaften, etwa Gebäudehülle und Anlagentechnik. Welche Ausweisart zulässig ist, hängt vom Gebäude und den gesetzlichen Voraussetzungen ab. Lassen Sie dies vor der Beauftragung durch eine ausstellungsberechtigte Fachperson klären.
Ein Energieausweis bezieht sich grundsätzlich auf das Gebäude, nicht auf den individuellen Verbrauch einer einzelnen Wohnung.

Ausstellung und Kosten


Für die Ausstellung ist eine entsprechend berechtigte Fachperson erforderlich. Die Kosten hängen unter anderem von Ausweisart, Unterlagen und Erfassungsaufwand ab. Lassen Sie sich den Leistungsumfang und Preis vorab nennen.
Unser bestehendes Angebot: Wenn Sie uns einen Alleinauftrag erteilen, erhalten Sie den Energieausweis kostenlos, falls noch keiner vorhanden ist. Wir koordinieren die Erstellung mit den entsprechenden Fachleuten.


Häufige Fragen

Wie lange gilt ein Energieausweis?
Grundsätzlich zehn Jahre. Bestimmte Änderungen am Gebäude können vorher einen neuen Ausweis erforderlich machen.
Woher bekomme ich den Ausweis für eine Eigentumswohnung?
Fragen Sie zunächst bei der Hausverwaltung nach dem Energieausweis für das Gebäude.
Welche Unterlagen sollte ich bereithalten?
Vorhandenen Ausweis, Gebäudedaten, Angaben zur Heizung und Modernisierungen sowie verfügbare Verbrauchsabrechnungen. Die Fachperson nennt Ihnen die für Ihr Objekt erforderlichen Unterlagen.
Sie bereiten einen Verkauf vor? Sprechen Sie uns auf den Energieausweis an oder informieren Sie sich über die Immobilienbewertung.

Bitte beachten Sie, dass Immobilienmakler keine rechtliche Beratung anbieten dürfen. Die dargestellten Informationen sind daher lediglich als Hinweise zu verstehen. Für eine rechtssichere Beratung zu allen relevanten Details wenden Sie sich bitte an Notare, Anwälte und Steuerberater.
Foto 1

Neugierig geworden? Kontaktieren Sie uns unverbindlich!

Schreiben Sie uns, wir freuen uns auf Sie und Ihre Immobilie!
* Pflichtfelder