Häufige Fragen zum Immobilienverkauf in Bonn


Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen.

Kann ich auch mehrere Makler gleichzeitig beauftragen?

Das hängt von bereits vereinbarten Bindungen ab. Ein Alleinauftrag kann die Beauftragung weiterer Makler ausschließen. Prüfen Sie deshalb zunächst Ihren Vertrag. Mehr zu den Auftragsarten.

Bitte beachten Sie, dass Immobilienmakler keine rechtliche Beratung anbieten dürfen. Die dargestellten Informationen sind daher lediglich als Hinweise zu verstehen. Für eine rechtssichere Beratung zu allen relevanten Details wenden Sie sich bitte an Notare, Anwälte und Steuerberater.

Was ist ein Makleralleinauftrag?

Beim Alleinauftrag wird die Vermarktung einem Makler übertragen. Auftragsart, Leistungen, Laufzeit und Umgang mit eigenen Interessenten sollten vorab klar vereinbart sein. Unser Überblick zum Makleralleinauftrag erläutert die wichtigsten Fragen.

Bitte beachten Sie, dass Immobilienmakler keine rechtliche Beratung anbieten dürfen. Die dargestellten Informationen sind daher lediglich als Hinweise zu verstehen. Für eine rechtssichere Beratung zu allen relevanten Details wenden Sie sich bitte an Notare, Anwälte und Steuerberater.

Warum sollte ich einen Immobilienmakler beauftragen?

Ein professioneller Immobilienmakler kennt den lokalen Immobilienmarkt genau. Er ist in der Lage, einen realistischen Kaufpreis zu ermitteln, der Ihrer Immobilie auch gerecht wird. Ein falscher Preis – egal ob „Mondpreis“ oder „Schnäppchen“ – führt meistens zu Verlusten für den Eigentümer.
Der Verkauf bzw. der Erwerb einer Immobilie ist mit Aufwand verbunden. Vor allem Eigentümern fehlen oft die Zeit und die Expertise, um sich dieser Aufgabe angemessen zu widmen. Informieren Sie sich über unsere Leistungen für Eigentümer bzw. unsere Leistungen für Käufer/Mieter.

Wieso bekomme ich als Interessent eine Widerrufsbelehrung, obwohl ich gar keinen Maklervertrag unterschrieben habe?

Bei einem aus der Ferne oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verbrauchervertrag können Informationspflichten und ein Widerrufsrecht bestehen. Eine bloße Anfrage bedeutet nicht automatisch, dass bereits ein kostenpflichtiger Maklervertrag zustande gekommen ist. Prüfen Sie die übersandten Unterlagen und fragen Sie bei Unklarheiten nach.

Bitte beachten Sie, dass Immobilienmakler keine rechtliche Beratung anbieten dürfen. Die dargestellten Informationen sind daher lediglich als Hinweise zu verstehen. Für eine rechtssichere Beratung zu allen relevanten Details wenden Sie sich bitte an Notare, Anwälte und Steuerberater.

Kann ich meine Immobilie auch selbst verkaufen?

Ein eigener Verkauf ist grundsätzlich eine mögliche Vorgehensweise; bestehende vertragliche Bindungen sollten Sie vorher prüfen lassen. Planen Sie Zeit für Unterlagen, Preisfindung, Präsentation, Anfragen und Verhandlungen ein. Unsere Wettbewerbsanalyse und der Verkaufsablauf geben Orientierung.

Bitte beachten Sie, dass Immobilienmakler keine rechtliche Beratung anbieten dürfen. Die dargestellten Informationen sind daher lediglich als Hinweise zu verstehen. Für eine rechtssichere Beratung zu allen relevanten Details wenden Sie sich bitte an Notare, Anwälte und Steuerberater.

Wie finde ich den richtigen Makler?

Die Entscheidung, die Sie treffen müssen, ist alles andere als einfach. Schließlich betrifft sie Ihr wertvolles Eigentum, und leider gibt es auch in der Branche der Immobilienmakler einige „schwarze Schafe“. Um Ihnen die Maklersuche zu erleichtern, haben wir für Sie einige Tipps zusammengestellt, wie Sie einen seriösen Makler finden.

Was ist meine Immobilie wert?

Lage, Fläche, Zustand, Ausstattung und Marktsituation beeinflussen den Wert. Eine Immobilienbewertung schafft die Grundlage; die Wettbewerbsanalyse betrachtet ergänzend die Position gegenüber vergleichbaren Angeboten.

Woher bekomme ich einen Energieausweis?

Gerne lässt das Immobilienkontor Peter Sattler bei einem Verkaufsauftrag auf Wunsch einen Energieausweis für Sie anfertigen. Die Bearbeitungszeit beläuft sich auf ungefähr 10 Tage. Je nach Objekt können entweder Bedarfs- oder Verbrauchsausweise erforderlich sein.

Was ist das Bestellerprinzip?

Bei der Vermittlung von Wohnraummietverträgen schützt § 2 WoVermRG Wohnungssuchende vor einer bloßen Abwälzung der Vermittlungskosten. Ein Entgelt vom Wohnungssuchenden ist nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen zulässig. Für Immobilienkäufe gelten andere Regeln, erläutert unter Maklerprovision.

Bitte beachten Sie, dass Immobilienmakler keine rechtliche Beratung anbieten dürfen. Die dargestellten Informationen sind daher lediglich als Hinweise zu verstehen. Für eine rechtssichere Beratung zu allen relevanten Details wenden Sie sich bitte an Notare, Anwälte und Steuerberater.

Was ist die Interessentenkartei?

Mit der Aufnahme in die Interessentenkartei teilen Sie uns unverbindlich die Merkmale Ihrer Wunschimmobilie mit. Sobald wir ein geeignetes Objekt im Portfolio haben, setzen wir uns automatisch mit Ihnen in Verbindung. Sie erhalten dabei übrigens auch Angebote von Immobilien, die wir aus Gründen der Diskretion nicht auf unserer Homepage bewerben. Tragen Sie sich noch heute unverbindlich in die Interessentenkartei ein.

Muss ich Mängel angeben?

Bekannte Mängel sollten Sie offen ansprechen und dokumentieren. Lassen Sie klären, welche Angaben im konkreten Fall erforderlich sind und wie sie im Kaufvertrag festgehalten werden. Verdecken Sie keine Schäden. Hinweise zur praktischen Vorbereitung finden Sie unter Besichtigung vorbereiten.

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Wie präsentiere ich die Immobilie?

Es ist wichtig, den Zustand Ihrer Immobilie vor einem Verkauf zu optimieren. Dabei ist zu unterscheiden, ob die Immobilie bewohnt ist oder leer steht. Bei bewohnten Objekten sind Reparaturen immer ratsam, sodass alles funktioniert. Bei leerstehenden Immobilien empfiehlt sich die Entfernung alter Möbel. Eine neutrale Gestaltung, etwa durch frische Wände und modernen Bodenbelag, steigert häufig den Verkaufspreis.

Wie wird Besichtigungstourismus verhindert?

Diese Frage tritt in der Regel bei exklusiven Immobilien in besonders gefragten Lagen auf. Vorab recherchierte Informationen und gegebenenfalls das Vorlegen einer Finanzierungsbestätigung verringern das Risiko deutlich. Ein kompetenter Immobilienmakler ist in der Lage, Besichtigungstourismus erfolgreich zu vermeiden.

Verkaufen oder vermieten?

Sowohl der Verkauf eines Hauses als auch die Option der Vermietung bringen jeweils ihre eigenen Vor- und Nachteile mit sich. Einen allgemein gültigen, perfekten Ansatz gibt es nicht; die Entscheidung hängt stets von den individuellen Gegebenheiten ab.

Ist es ratsam, als Verkäufer bei Besichtigungen anwesend zu sein?

Unser Ratschlag lautet: Wenn es möglich ist, vermeiden Sie es besser. Vertrauen Sie dem besichtigenden Makler, denn er kennt Ihre Immobilie und verfügt über die Erfahrung, den „richtigen Ton“ zu finden. Da der Verkauf einer Immobilie für Eigentümer oft eine sehr emotionale Angelegenheit darstellt, ist es ratsam, nicht persönlich anwesend zu sein. Hierbei gilt: Vor allem negative Emotionen sollten aus der Perspektive des Verkäufers während einer Besichtigung außen vor bleiben.

Wie lange dauert der Immobilienverkauf?

Die Dauer hängt unter anderem von Preis, Nachfrage, Zustand, Unterlagen, Finanzierung und Abstimmung des Notartermins ab. Ein fester Zeitraum lässt sich nicht zusagen. Wir besprechen einen realistischen Ablauf und passen ihn anhand der Rückmeldungen an.

Welche Kosten fallen beim Notar an und wer trägt diese?

Die Gebühren hängen von Geschäftswert und beauftragten Vorgängen ab. Kaufvertrag, Grundbuchänderungen oder die Löschung von Belastungen können unterschiedliche Positionen auslösen. Kostenverteilung und voraussichtliche Gebühren sollten Sie mit dem Notariat klären. Mehr unter Verkaufskosten und Kaufnebenkosten.

Bitte beachten Sie, dass Immobilienmakler keine rechtliche Beratung anbieten dürfen. Die dargestellten Informationen sind daher lediglich als Hinweise zu verstehen. Für eine rechtssichere Beratung zu allen relevanten Details wenden Sie sich bitte an Notare, Anwälte und Steuerberater.

Welche Dokumente benötige ich für den Verkauf?

Hilfreich sind insbesondere Grundbuchunterlagen, Grundrisse, Flächenangaben, Modernisierungsnachweise und ein erforderlicher Energieausweis. Bei vermieteten Objekten kommen Mietunterlagen hinzu; bei Wohnungen Unterlagen der Eigentümergemeinschaft. Welche Dokumente für Ihr Objekt fehlen, klären wir gemeinsam. Mehr zur Vorbereitung.

Welche Verkaufsstrategie ist sinnvoll?

Die Strategie sollte zu Objekt, Markt und Zeitplan passen. Ein nachvollziehbarer Angebotspreis, eine geeignete Käuferansprache und vollständige Unterlagen bilden die Grundlage. Pauschale Preisaufschläge oder ein Bieterverfahren passen nicht zu jeder Immobilie. Mehr zur Vermarktung.

Wann ist der beste Verkaufszeitpunkt?

Persönliche Ziele, Finanzierung, Objektzustand und Nachfrage sind wichtiger als eine pauschale Jahreszeitenregel. Stimmen Sie den Zeitplan auf Ihre Situation und die vorhandenen Unterlagen ab. Bei vermieteten Objekten sind bestehende Rechte gesondert zu berücksichtigen.

Bitte beachten Sie, dass Immobilienmakler keine rechtliche Beratung anbieten dürfen. Die dargestellten Informationen sind daher lediglich als Hinweise zu verstehen. Für eine rechtssichere Beratung zu allen relevanten Details wenden Sie sich bitte an Notare, Anwälte und Steuerberater.

Was ist bei einer Erbengemeinschaft zu beachten?

Stimmen Sie Ziele, Zuständigkeiten und Preisvorstellungen gemeinsam ab. Erbenstellung, Vertretung und erforderliche Genehmigungen sollten rechtlich geklärt werden. Eine Bewertung kann eine gemeinsame wirtschaftliche Grundlage schaffen. Mehr zur Erbengemeinschaft.

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Was ist im Todesfall zu tun?

Der Verlust eines geliebten Menschen kann eine erhebliche emotionale Belastung darstellen. Hinterlässt diese Person eine Immobilie, stellt sich häufig eine Vielzahl von Fragen, die diese ohnehin traurige Zeit zusätzlich erschweren: Wer zählt zu den Erben? Wie gehe ich mit dem gemeinsamen Haus meines verstorbenen Partners um? Was ist mit dem Elternhaus oder dem Haus von Verwandten zu tun? Soll die ererbte Immobilie in der Familie bleiben? Was gilt es beim Verkauf zu berücksichtigen?
Informieren Sie sich auf unserer Seite: Immobilie geerbt!

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Was mache ich, wenn ich noch weitere Fragen habe?

Gern beantworten wir alle Ihre Fragen. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.
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