Die Grundsteuer
Rund um die Grundsteuer!
Was ist die Grundsteuer?
Die Grundsteuer, die auch als Grundbesitzsteuer bekannt ist, werden Abgaben auf das Eigentum von Grundstücken sowie deren Bebauung, wie etwa Einfamilienhäuser oder Wohnungen, erhoben. Diese Steuer gehört zu den sogenannten Grundbesitzabgaben.
Wer zahlt die Grundsteuer?
Steuerpflichtig sind stets die Eigentümer der Grundstücke beziehungsweise die entsprechenden Erbbauberechtigten.
Wie oft muss man Grundsteuer im Jahr bezahlen?
Die Grundbesitzsteuer wird regelmäßig im Voraus für das gesamte Kalenderjahr von dem zuständigen Finanzamt im Grundsteuermessbescheid (auch Grundsteuerbescheid genannt) oder durch öffentliche Bekanntmachung festgelegt. Die Steuer für das betreffende Kalenderjahr ist jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November in vier gleichen Raten zu entrichten.
Die Grundsteuer, die auch als Grundbesitzsteuer bekannt ist, werden Abgaben auf das Eigentum von Grundstücken sowie deren Bebauung, wie etwa Einfamilienhäuser oder Wohnungen, erhoben. Diese Steuer gehört zu den sogenannten Grundbesitzabgaben.
Wer zahlt die Grundsteuer?
Steuerpflichtig sind stets die Eigentümer der Grundstücke beziehungsweise die entsprechenden Erbbauberechtigten.
Wie oft muss man Grundsteuer im Jahr bezahlen?
Die Grundbesitzsteuer wird regelmäßig im Voraus für das gesamte Kalenderjahr von dem zuständigen Finanzamt im Grundsteuermessbescheid (auch Grundsteuerbescheid genannt) oder durch öffentliche Bekanntmachung festgelegt. Die Steuer für das betreffende Kalenderjahr ist jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November in vier gleichen Raten zu entrichten.
Wer trägt die Kosten der Grundsteuer bei einem Immobilienverkauf?
Der Steuerschuldner der Grundsteuer ist der im Grundbuch verzeichnete Eigentümer der entsprechenden Immobilie. Das Stichtagsprinzip findet hier Anwendung: Steuerpflichtig ist der Eigentümer, der am 1. Januar im Grundbuch eingetragen ist. Sollte während des laufenden Jahres ein Eigentümerwechsel stattfinden, so kommt die Grundsteuer erst ab dem 1. Januar des folgenden Jahres zur Geltung.
Welche Grundsteuerarten gibt es?
Nicht verwechseln: Grundsteuer und Grunderwerbsteuer
Die Grunderwerbsteuer stellt eine Steuer dar, die beim Erwerb eines Grundstücks oder eines Anteils daran fällig wird. Diese Steuer wird gemäß dem Grunderwerbsteuergesetz erhoben und ist eine Ländersteuer, die an die Kommunen weitergegeben werden kann. Der Steuersatz variiert je nach Bundesland und liegt zwischen 3,5 % (Bayern) und 6,5 % (Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen, Saarland und Brandenburg) der Bemessungsgrundlage. Die Grunderwerbsteuer gehört zu den Nebenkosten, die beim Kauf eines Grundstücks anfallen und ist vom Käufer zu tragen.
Der Steuerschuldner der Grundsteuer ist der im Grundbuch verzeichnete Eigentümer der entsprechenden Immobilie. Das Stichtagsprinzip findet hier Anwendung: Steuerpflichtig ist der Eigentümer, der am 1. Januar im Grundbuch eingetragen ist. Sollte während des laufenden Jahres ein Eigentümerwechsel stattfinden, so kommt die Grundsteuer erst ab dem 1. Januar des folgenden Jahres zur Geltung.
Welche Grundsteuerarten gibt es?
- Grundsteuer A: Wird für den Grundbesitz von Betrieben der Forst- und Landwirtschaft erhoben.
- Grundsteuer B: Wird auf bebaute und unbebaute Grundstücke, Erbbaurechte und Teileigentum erhoben.
- Grundsteuer C: Diese soll Kommunen die Möglichkeit geben, bisher unbebaute baureife Grundstücke höher zu besteuern. Dadurch soll der Anreiz, Grundstücke aus Spekulationszwecken zu halten, verringert und mehr neuer Wohnraum geschaffen werden.
Nicht verwechseln: Grundsteuer und Grunderwerbsteuer
Die Grunderwerbsteuer stellt eine Steuer dar, die beim Erwerb eines Grundstücks oder eines Anteils daran fällig wird. Diese Steuer wird gemäß dem Grunderwerbsteuergesetz erhoben und ist eine Ländersteuer, die an die Kommunen weitergegeben werden kann. Der Steuersatz variiert je nach Bundesland und liegt zwischen 3,5 % (Bayern) und 6,5 % (Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen, Saarland und Brandenburg) der Bemessungsgrundlage. Die Grunderwerbsteuer gehört zu den Nebenkosten, die beim Kauf eines Grundstücks anfallen und ist vom Käufer zu tragen.
Weitere Grundbesitzabgaben
Abwassergebühr:
Die Erhebung der Abwassergebühr erfolgt getrennt nach häuslichem Schmutzwasser (Schmutzwassergebühr) und Regenwasserabfluss (Niederschlagswassergebühr).
Gebühr für Schmutzwasser:
Die Gebühren werden nach der Schmutzwassermenge berechnet, die von Ihrem Grundstück in die öffentliche Abwasseranlage unmittelbar oder mittelbar eingeleitet wird.
Gebühr für Niederschlagswasser:
Die Gebühr errechnet sich aus der bebauten oder sonst befestigten Grundstücksfläche, von der das Niederschlagswasser in die öffentliche Abwasseranlage gelangt. Befestigte Flächen sind zum Beispiel Wege, Parkplätze, Terrassen, Zufahrten und Höfe.
Die Erhebung der Abwassergebühr erfolgt getrennt nach häuslichem Schmutzwasser (Schmutzwassergebühr) und Regenwasserabfluss (Niederschlagswassergebühr).
Gebühr für Schmutzwasser:
Die Gebühren werden nach der Schmutzwassermenge berechnet, die von Ihrem Grundstück in die öffentliche Abwasseranlage unmittelbar oder mittelbar eingeleitet wird.
Gebühr für Niederschlagswasser:
Die Gebühr errechnet sich aus der bebauten oder sonst befestigten Grundstücksfläche, von der das Niederschlagswasser in die öffentliche Abwasseranlage gelangt. Befestigte Flächen sind zum Beispiel Wege, Parkplätze, Terrassen, Zufahrten und Höfe.
Abfallgebühr:
Für die Zuteilung, Aufstellung und Entleerung der Abfallbehälter sowie die Verwertung der Abfälle wird die Abfallgebühr erhoben.
Die Höhe der zu entrichtenden Abfallgebühren hängt unter anderem ab von:
Die Gebühr oder ein Preis für den Bezug von Frischwasser richtet sich nach dem tatsächlichen Verbrauch.
Gebühr für Straßenreinigung und Winterdienst:
Die örtliche Straßenreinigungssatzung legt fest, durch wen (Stadt/Gemeinde oder Eigentümer) und wie oft eine Straße zu reinigen ist. Sofern die Stadt/Gemeinde die Straße reinigt, wird dafür eine Benutzungsgebühr erhoben.
Für die Zuteilung, Aufstellung und Entleerung der Abfallbehälter sowie die Verwertung der Abfälle wird die Abfallgebühr erhoben.
Die Höhe der zu entrichtenden Abfallgebühren hängt unter anderem ab von:
- der Größe und Anzahl der Behälter
- der Häufigkeit der vorgesehenen Entleerungen
- der Art des Abfalls (Restmüll oder Biomüll)
Die Gebühr oder ein Preis für den Bezug von Frischwasser richtet sich nach dem tatsächlichen Verbrauch.
Gebühr für Straßenreinigung und Winterdienst:
Die örtliche Straßenreinigungssatzung legt fest, durch wen (Stadt/Gemeinde oder Eigentümer) und wie oft eine Straße zu reinigen ist. Sofern die Stadt/Gemeinde die Straße reinigt, wird dafür eine Benutzungsgebühr erhoben.
Bitte beachten Sie, dass Immobilienmakler keine rechtliche Beratung anbieten dürfen. Die dargestellten Informationen sind daher lediglich als Hinweise zu verstehen. Für eine rechtssichere Beratung zu allen relevanten Details wenden Sie sich bitte an Notare, Anwälte und Steuerberater.
