Welche Kosten entstehen beim Immobilienverkauf?
Verkaufskosten rechtzeitig einplanen
Welche Kosten können beim Verkauf entstehen?
Beim Haus- oder Wohnungsverkauf in Bonn hängt der Aufwand vom Objekt, den vorhandenen Unterlagen und den vereinbarten Leistungen ab. Ermitteln Sie deshalb die Kosten vor Beginn der Vermarktung.
| Position | Wann relevant? |
|---|---|
| Maklerprovision | Vertraglich vereinbart |
| Energieausweis und Unterlagen | Falls erforderlich und noch nicht vorhanden; Kosten vor Beauftragung erfragen. |
| Löschung von Belastungen | Wenn für die vereinbarte Übergabe Grundbuchrechte gelöscht werden müssen. |
| Darlehensablösung | Restschuld und eine mögliche Vorfälligkeitsentschädigung bei der Bank klären. |
| Steuerberatung und mögliche Steuern | Abhängig von Erwerb, Nutzung und persönlicher Situation. |
| Räumung, Reparaturen, Home Staging | Je nach Übergabevereinbarung notwendig oder freiwillige Vermarktungsmaßnahme. |
Die Kostenverteilung im Kaufvertrag und gegenüber beauftragten Dienstleistern ist im Einzelfall zu klären. Ein Verkauf löst nicht automatisch jede dieser Positionen aus.
Beispiel für die Budgetplanung
Frei gewählte Rechenannahmen, keine Gebührenauskunft: Bei 500.000 Euro Verkaufspreis und einer Verkäuferprovision von 3,57 Prozent einschließlich Umsatzsteuer entstehen 17.850 Euro Provision. Werden zusätzlich 500 Euro für Unterlagen und 2.000 Euro für Räumung angesetzt, beträgt dieses Teilbudget 20.350 Euro.Es verbleiben rechnerisch 479.650 Euro vor Darlehensablösung, Löschungskosten, einer möglichen Vorfälligkeitsentschädigung und Steuern. Die 500 und 2.000 Euro sind ausschließlich Beispielannahmen.
Steuern frühzeitig prüfen lassen
Ob ein privater Immobilienverkauf steuerpflichtig ist, hängt unter anderem von Anschaffungszeitpunkt und Nutzung ab. Auch weitere steuerliche Regeln können relevant sein. Lassen Sie dies vor einer verbindlichen Entscheidung durch Ihre Steuerberatung prüfen.Zur Vorbereitung: Maklerprovision, Energieausweis, Immobilienbewertung und Verkaufsablauf.
Bitte beachten Sie, dass Immobilienmakler keine rechtliche Beratung anbieten dürfen. Die dargestellten Informationen sind daher lediglich als Hinweise zu verstehen. Für eine rechtssichere Beratung zu allen relevanten Details wenden Sie sich bitte an Notare, Anwälte und Steuerberater.
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Begriffe wie Bestellerprinzip, Teilungserklärung und versteckte Mängel sind Ihnen möglicherweise nicht vertraut. Das ist vollkommen verständlich, denn diese Begriffe stammen aus einer speziellen Welt – der Immobilienwelt.
Als Eigentümer, Kaufinteressent, Vermieter oder Mieter haben Sie nicht täglich mit solchen Fachtermini zu tun. Unser Ratgeber gibt Ihnen wertvolle Einblicke und ermöglicht Ihnen, die Hintergründe besser zu verstehen. So sind Sie in der Lage, kompetente Makler zu erkennen und genau zu wissen, worauf es beim Verkauf oder Kauf von Immobilien, sei es privat oder über einen Makler, wirklich ankommt.
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