Maklerprovision beim Immobilienverkauf – Kosten und Regeln


Was ist die Maklerprovision?

Wenn Sie einen Immobilienmakler engagieren, erfolgt zwischen Ihnen und dem Makler der Abschluss eines Maklervertrags. Bei erfolgreicher Vermittlung des Objekts erhält der beauftragte Makler seine Vergütung in Form einer Maklerprovision.
Daher stellt die Maklerprovision ein erfolgsbasiertes Honorar dar, das prozentual auf der Grundlage des vermittelten Immobilienwerts berechnet wird. Die Maklerprovision wird auch als Courtage oder Honorar bezeichnet.

Bitte beachten Sie, dass Immobilienmakler keine rechtliche Beratung anbieten dürfen. Die dargestellten Informationen sind daher lediglich als Hinweise zu verstehen. Für eine rechtssichere Beratung zu allen relevanten Details wenden Sie sich bitte an Notare, Anwälte und Steuerberater.

Wer bezahlt die Courtage?

Für Verkäufer und Käufer

Die Höhe der Provision wird vertraglich vereinbart und beträgt bei Wohnimmobilien 3,57 % einschließlich Umsatzsteuer vom beurkundeten Kaufpreis. Sie ist fällig und zahlbar mit Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrages.

Für andere Objektarten (Gewerbeimmobilien, Büroimmobilien, Kapitalanlagen etc.) und die Vermietung gelten andere Voraussetzungen.


Bitte beachten Sie, dass Immobilienmakler keine rechtliche Beratung anbieten dürfen. Die dargestellten Informationen sind daher lediglich als Hinweise zu verstehen. Für eine rechtssichere Beratung zu allen relevanten Details wenden Sie sich bitte an Notare, Anwälte und Steuerberater.

Ist die Maklerprovision im Kaufpreis inbegriffen?

Die Maklerprovision wird auf Basis des beurkundeten Kaufpreises festgelegt. Diese Gebühr ist nicht im Kaufpreis inbegriffen und zählt zu den Kaufnebenkosten (Notarkosten, Maklerprovision, Grunderwerbsteuer etc.).
Die Nebenkosten werden daher zusätzlich zum Kaufpreis berechnet und sind nicht darin enthalten.

Was umfasst die Maklerprovision?

Der Immobilienmakler wird durch die Maklerprovision für sein umfassendes Know-how in der Immobilienbranche entlohnt. Er steht in sämtlichen Belangen rund um den Immobilienverkauf zur Seite und übernimmt nicht nur die Beratung, sondern auch die gesamte Abwicklung des Hausverkaufs. Ein wichtiger Bestandteil seiner Arbeit ist die sorgfältige Immobilienbewertung, die er vornimmt, sowie die Vorbereitung aller erforderlichen Unterlagen für den Verkaufsprozess.
Darüber hinaus beinhaltet sein Aufgabenspektrum die Durchführung von Besichtigungen, die Führung von Kaufverhandlungen, die Organisation des Notartermins sowie die Übergabe der Schlüssel. Er begleitet den Verkaufsprozess über den gesamten Zeitraum hinweg und erhält dafür die vereinbarte Maklerprovision.

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