Die Maklerprovision!


Was ist die Maklerprovision?

Wenn Sie einen Immobilienmakler engagieren, erfolgt zwischen Ihnen und dem Makler der Abschluss eines Maklervertrags. Bei erfolgreicher Vermittlung des Objekts erhält der beauftragte Makler seine Vergütung in Form einer Maklerprovision.
Daher stellt die Maklerprovision ein erfolgsbasiertes Honorar dar, das prozentual auf der Grundlage des vermittelten Immobilienwerts berechnet wird. Die Maklerprovision wird auch als Courtage oder Honorar bezeichnet.

Wer bezahlt die Courtage?

Beim Haus- oder Wohnungsverkauf:
Die seit 2020 geltende gesetzliche Regelung zur Provisionsteilung sorgt dafür, dass sowohl Verkäufer als auch Käufer einen identischen prozentualen Anteil entrichten. Dieser beträgt jeweils 3,57 % inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer vom beurkundeten Kaufpreis.
Bei der Vermietung:
Provisionsregelung bei Mietwohnungen gemäß dem Bestellerprinzip: Dies bedeutet, dass die Person, die den Makler engagiert hat, auch für die Zahlung der Provision verantwortlich ist. In aller Regel beträgt die Provision 2,38 Nettokaltmieten inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Maklerkosten – die aktuelle Gesetzeslage im Überblick!

Die Maklerprovision beim Verkauf von Immobilien wird gleichmäßig zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt. Diese Regelung wurde damit begründet, dass sowohl Verkäufer als auch Käufer gleichermaßen von den Leistungen des Maklers profitieren. Das entsprechende Gesetz trat am 23. Dezember 2020 bundesweit in Deutschland in Kraft und sorgt für klare Verhältnisse für alle Beteiligten: Die Provision wird in einem Verhältnis von 50/50 geteilt. Diese neue Regelung im Immobilienrecht findet grundsätzlich Anwendung bei Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen, sofern es sich um nichtgewerbliche Käufer handelt.
Gewerbliche Immobilien, Anlageimmobilien (wie zum Beispiel Mehrfamilienhäuser), gemischt genutzte Objekte sowie Baugrundstücke sind von dieser neuen Provisionsregelung ausgeschlossen. Für diese Immobilien gilt weiterhin, dass die Maklerprovision gegebenenfalls ausschließlich vom Käufer getragen werden kann, selbst wenn der Verkäufer den Makler beauftragt hat.

Ist die Maklerprovision im Kaufpreis inbegriffen?

Die Maklerprovision wird auf Basis des beurkundeten Kaufpreises festgelegt. Diese Gebühr ist nicht im Kaufpreis inbegriffen und zählt zu den Kaufnebenkosten (Notarkosten, Maklerprovision, Grunderwerbsteuer etc.).
Die Nebenkosten werden daher zusätzlich zum Kaufpreis berechnet und sind nicht darin enthalten.

Was umfasst die Maklerprovision?

Der Immobilienmakler wird durch die Maklerprovision für sein umfassendes Know-how in der Immobilienbranche entlohnt. Er steht in sämtlichen Belangen rund um den Immobilienverkauf zur Seite und übernimmt nicht nur die Beratung, sondern auch die gesamte Abwicklung des Hausverkaufs. Ein wichtiger Bestandteil seiner Arbeit ist die sorgfältige Immobilienbewertung, die er vornimmt, sowie die Vorbereitung aller erforderlichen Unterlagen für den Verkaufsprozess.
Darüber hinaus beinhaltet sein Aufgabenspektrum die Durchführung von Besichtigungen, die Führung von Kaufverhandlungen, die Organisation des Notartermins sowie die Übergabe der Schlüssel. Er begleitet den Verkaufsprozess über den gesamten Zeitraum hinweg und erhält dafür die vereinbarte Maklerprovision.

Wann wird die Maklerprovision fällig?

Ein Immobilienmakler bringt sich durch seine umfassende Arbeit bereits im Vorfeld tatkräftig ein und erhält sein Honorar erst dann, wenn durch seine Vermittlungstätigkeit ein Kauf- oder Mietvertrag erfolgreich zustande gekommen ist. In der Regel legen Makler fest, dass die Provision mit dem Abschluss eines Mietvertrags oder eines notariellen Kaufvertrags fällig wird.
Dies bedeutet, dass die Zahlung erst dann erfolgt, wenn alle vertraglichen Vereinbarungen rechtskräftig sind und die Parteien erfolgreich zusammengefunden haben. So ist die Vergütung eng an den Erfolg seiner Arbeit geknüpft.

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