Vorkaufsrechte
Immobilien können mit einem Vorkaufsrecht belastet sein. Dies bedeutet, dass eine dritte Partei das Recht hat, die Immobilie vor jedem anderen zu erwerben. Deshalb muss er im Verkaufsfall zuerst gefragt werden. In diesem Fall ist der Verkäufer gezwungen, wenn ein Vorkaufsrecht für eine Wohnung oder ein Haus besteht, an diesen auf Wunsch zu verkaufen. Der Inhaber des Vorkaufsrechts ist jedoch verpflichtet, denselben Kaufpreis zu zahlen, den auch ein anderer Interessent gezahlt hätte.
Entstehung:
- ein Vorkaufsrecht zwischen zwei Beteiligten muss notariell beurkundet oder in einem Testament festgelegt werden
- Bei vermieteten Wohnungen, die zu Eigentumswohnungen umgewandelt werden (Teilungserklärung, Abgeschlossenheitsbescheinigung, Eintragung ins Grundbuch), haben die Mieter ein Vorkaufsrecht. Somit besteht dieses Vorkaufsrecht lediglich für den ersten Verkaufsfall nach der Umwandlung.
Erlöschen des Vorkaufsrechtes:
- Die Frist zur Ausübung verstreicht.
- Durch Tod des Vorkaufsberechtigten.
- Eine notarielle Löschung vom Vorkaufsrecht hat stattgefunden
- Vorlage einer Vorkaufsrechtsverzichtserklärung
Vorgehen beim Immobilienverkauf:
- Ermittlung des Angebotspreises durch eine Wettbewerbsanalyse
- Identifikation des oder der Vorkaufsberechtigten
- Kaufangebot unter Fristsetzung an Vorkaufsberechtigten
- Bei Nichtannahme des Kaufangebotes Einholung einer Vorkaufsrechtsverzichtserklärung
- Start in den Verkauf zur Suche eines unabhängigen Käufers
Kommunen:
haben ein generelles Vorkaufsrecht bei jedem Kaufvertrag, dies allerdings nur bei besonderem Interesse, z.B. Straßenausbau, Errichtung einer Kindertagesstätte. Dies kommt nur in Ausnahmen vor. Der Kaufpreis für Kommunen entspricht dem zwischen Verkäufer und Käufer vereinbarten Kaufpreis. Im Rahmen der notariellen Kaufvertragsabwicklung holt der Notar die Vorkaufsrechtsverzichtserklärung der Kommune ein.
Bitte beachten Sie, dass Immobilienmakler keine rechtliche Beratung anbieten dürfen. Die dargestellten Informationen sind daher lediglich als Hinweise zu verstehen. Für eine rechtssichere Beratung zu allen relevanten Details wenden Sie sich bitte an Notare, Anwälte und Steuerberater.
Ratgeber: Immobilienwelt erklärt!
Begriffe wie Bestellerprinzip, Teilungserklärung und versteckte Mängel sind Ihnen möglicherweise nicht vertraut. Das ist vollkommen verständlich, denn diese Begriffe stammen aus einer speziellen Welt – der Immobilienwelt.
Als Eigentümer, Kaufinteressent, Vermieter oder Mieter haben Sie nicht täglich mit solchen Fachtermini zu tun. Unser Ratgeber gibt Ihnen wertvolle Einblicke und ermöglicht Ihnen, die Hintergründe besser zu verstehen. So sind Sie in der Lage, kompetente Makler zu erkennen und genau zu wissen, worauf es beim Verkauf oder Kauf von Immobilien, sei es privat oder über einen Makler, wirklich ankommt.
Als Eigentümer, Kaufinteressent, Vermieter oder Mieter haben Sie nicht täglich mit solchen Fachtermini zu tun. Unser Ratgeber gibt Ihnen wertvolle Einblicke und ermöglicht Ihnen, die Hintergründe besser zu verstehen. So sind Sie in der Lage, kompetente Makler zu erkennen und genau zu wissen, worauf es beim Verkauf oder Kauf von Immobilien, sei es privat oder über einen Makler, wirklich ankommt.
