Vorkaufsrecht bei Immobilien – was Eigentümer wissen sollten


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Was bewirkt ein Vorkaufsrecht?


Ein Vorkaufsrecht kann einer berechtigten Person ermöglichen, nach Abschluss eines Kaufvertrags mit einem Dritten selbst zu den maßgeblichen Vertragsbedingungen zu kaufen. Es ist grundsätzlich kein bloßes Vorrecht, vor allen anderen ein unverbindliches Kaufangebot zu erhalten.


Welche Arten gibt es?

  • Vertragliche Rechte: Inhalt und Umfang ergeben sich aus der Vereinbarung. Ein dingliches Vorkaufsrecht wird im Grundbuch gesichert.
  • Mietervorkaufsrecht: Unter den Voraussetzungen des § 577 BGB kann es beim Verkauf einer nach Mietbeginn in Wohnungseigentum umgewandelten oder umzuwandelnden Wohnung bestehen. Ausnahmen sind zu beachten.
  • Gemeindliche Rechte: Das Baugesetzbuch sieht Vorkaufsrechte in bestimmten Fällen vor. Eine Gemeinde hat kein uneingeschränktes Vorkaufsrecht bei jedem Immobilienkauf.

Welche Regelung greift, muss anhand des Grundstücks, der Vertragsunterlagen und der gesetzlichen Voraussetzungen geprüft werden.

Wie läuft die Prüfung beim Verkauf ab?

  1. Vor der Vermarktung Grundbuch, Vereinbarungen und mögliche gesetzliche Rechte zusammentragen.
  2. Das Notariat klärt die Bedeutung für Kaufvertrag und Abwicklung.
  3. Nach Vertragsabschluss werden erforderliche Mitteilungen an Berechtigte veranlasst.
  4. Die jeweils geltenden Fristen und Erklärungen werden geprüft.
  5. Der weitere Vollzug erfolgt nach Klärung der Vorkaufsrechte und der übrigen Vertragsvoraussetzungen.


Was bedeutet das für Eigentümer?

Ein Vorkaufsrecht kann Käuferauswahl und Zeitplan beeinflussen. Planen Sie deshalb keine feste Übergabe allein anhand einer vermeintlich einheitlichen Frist. Ob ein Recht ausgeübt werden kann, auf den konkreten Verkaufsfall beschränkt ist oder dauerhaft erlischt, sind unterschiedliche Fragen.
Für die Vorbereitung unterstützen wir Sie bei der Immobilienbewertung und beim Verkaufsablauf. Die rechtliche Einordnung übernimmt das Notariat beziehungsweise eine Rechtsanwaltskanzlei.

Bitte beachten Sie, dass Immobilienmakler keine rechtliche Beratung anbieten dürfen. Die dargestellten Informationen sind daher lediglich als Hinweise zu verstehen. Für eine rechtssichere Beratung zu allen relevanten Details wenden Sie sich bitte an Notare, Anwälte und Steuerberater.

Bei Fragen kontaktieren Sie uns!

Kontaktieren Sie uns unverbindlich. Wir freuen uns auf Sie und Ihre Immobilie.
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