Das Erbbaurecht
Das Erbbaurecht stellt in Deutschland ein dingliches Recht dar, welches es Ihnen ermöglicht, auf einem Grundstück ein Bauwerk zu errichten oder zu unterhalten, meist gegen Zahlung eines regelmäßigen Erbbauzinses.
Details:
Details:
- Das Erbbaurecht entsteht durch einen Erbbaurechtsvertrag, der zwischen dem Erbbauberechtigten und dem Grundstückseigentümer abgeschlossen wird, sowie durch die anschließende Eintragung im Grundbuch.
- Das Erbbaurecht kann ähnlich wie ein Grundstück übertragen, vererbt und belastet werden, beispielsweise durch Grundpfandrechte wie Grundschuld und Hypothek. Aus diesem Grund wird es in ein separates Grundbuchblatt, das Erbbaugrundbuch, eingetragen.
- Das Erbbaurecht endet mit dem Verstreichen der festgelegten Laufzeit (meistens 99 Jahre). Errichtete Bauwerke müssen nach Ablauf dieser Frist in aller Regel nicht vom Grundstück entfernt werden. Vielmehr hat der Erbbauberechtigte meist Anspruch auf eine Entschädigung für den Wert der Gebäude.
Der Erbbauzins:
Der Erbbaurechtgeber erhält als Entgelt für die Bereitstellung seines Grundstücks an den Erbbauberechtigten den Erbbauzins. Dieser stellt eine regelmäßige Leistung dar. Seit dem 1. Oktober 1994 besteht die Möglichkeit, eine Anpassungsklausel in den Inhalt der dinglichen Erbbauzinsreallast aufzunehmen. Dadurch kann der Erbbauzins in Abhängigkeit vom Verbraucherpreisindex angepasst werden.
Wichtige Unterlagen beim Verkauf:
Schwierigkeiten:
Bitte beachten Sie, dass Immobilienmakler keine rechtliche Beratung anbieten dürfen. Die dargestellten Informationen sind daher lediglich als Hinweise zu verstehen. Für eine rechtssichere Beratung zu allen relevanten Details wenden Sie sich bitte an Notare, Anwälte und Steuerberater.
Der Erbbaurechtgeber erhält als Entgelt für die Bereitstellung seines Grundstücks an den Erbbauberechtigten den Erbbauzins. Dieser stellt eine regelmäßige Leistung dar. Seit dem 1. Oktober 1994 besteht die Möglichkeit, eine Anpassungsklausel in den Inhalt der dinglichen Erbbauzinsreallast aufzunehmen. Dadurch kann der Erbbauzins in Abhängigkeit vom Verbraucherpreisindex angepasst werden.
Wichtige Unterlagen beim Verkauf:
- Erbbaurechtsvertrag
- Auszug aus Erbbaurechtsgrundbuch
- Das letzte Erhöhungsschreiben
- Vorkaufsrecht
- Schriftliche Auskunft, wie sich der Erbbaurechtsgeber den Zins in Zukunft nach dem Verkauf vorstellt, er kann diesen beim Verkauf anpassen
Schwierigkeiten:
- Nicht alle Banken finanzieren Erbpacht
- Unter 20 Jahre Restlaufzeit gar nicht
- Ab 40 Jahre Restlaufzeit schwierig, abhängig von der Eigenkapitalquote
Bitte beachten Sie, dass Immobilienmakler keine rechtliche Beratung anbieten dürfen. Die dargestellten Informationen sind daher lediglich als Hinweise zu verstehen. Für eine rechtssichere Beratung zu allen relevanten Details wenden Sie sich bitte an Notare, Anwälte und Steuerberater.
