Der Notarvertrag – ohne geht’s nicht!



Wer eine Immobilie verkauft oder kauft, kommt um einen Notar nicht herum. Denn eine rechtskräftige Eigentumsübertragung ist erst nach Abschluss und Unterzeichnung eines notariell beglaubigten Vertrages, des sogenannten Notarvertrages, möglich.

Immobilienverkauf rechtskräftig abschließen

Ein Käufer ist gefunden, die Verhandlungen sind beendet und der Kaufpreis für Ihre Immobilie steht endgültig fest. Damit nähert sich Ihr Hausverkauf langsam aber sicher dem Ende zu. Um Ihre Immobilie rechtskräftig zu verkaufen, muss ein Kaufvertrag her, der notariell beurkundet ist. So schreibt es der Gesetzgeber vor. In diesem Blog-Beitrag erfahren Sie, warum ein Notarvertrag notwendig ist, was er beinhaltet und welche Rechtskraft er hat. Lesen Sie außerdem, welche Rolle ein Notar dabei spielt.

Notarvertrag ist Voraussetzung für die Grundbuchänderung

Der notarielle Kaufvertrag ist ein Muss, wenn Sie als Eigentümer Ihre Immobilie gültig und erfolgreich verkaufen möchten. Werden ein Haus oder eine Wohnung veräußert, dann wechselt die Immobilie ihren Besitzer. Diese Veränderung muss im Grundbuch festgehalten werden. Erst mit dem Notarvertrag können Änderungen der Besitzverhältnisse im Grundbuch beantragt und ausgeführt werden.

Notar – juristischer Berater und neutraler Dritter

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Ein Notar berät neutral den Verkäufer und den Käufer. Außerdem tritt er als juristischer Berater und Betreuer beider Parteien auf. Alle Fragen und Unsicherheiten, die während des Notartermins auftreten, erläutert er unparteiisch und berät alle Beteiligten gleichermaßen.

Sachlich überwacht ein Notar alle Prozesse, die mit dem Kaufvertrag zusammenhängen. Zu seinen Aufgaben gehören die Ausfertigung des Vertrages sowie die Beurkundung selbst. Er gewährleistet, dass alle Inhalte des Vertrages juristisch hieb- und stichfest sind und somit rechtskräftig. Zusätzlich kümmert er sich auch um die Eintragung der Grundschuld ins Grundbuch.

Auch eine Löschung von bestimmten Einträgen wird beim Notar beantragt. Für solche Änderungen braucht der Eigentümer stets eine sogenannte Löschungsbewilligung. Sowohl der Notar als auch das Grundbuchamt verlangen für die Löschung eines Eintrages eine Gebühr.

Wer trägt die Notarkosten?

Alle Tätigkeiten, die er im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag vornimmt, lässt sich ein Notar bezahlen. In der Regel trägt der Käufer die Notarkosten. Aus juristischer Sicht sind jedoch Käufer und Verkäufer gleichermaßen haftbar.

Was steht im Notarvertrag?

Zahlreiche Standardsätze und viele Paragraphen nehmen den größten Teil des Vertrages ein. Zusätzlich werden Informationen zur Immobilie, zu den Vertragsparteien oder etwa zur Grundschuld festgehalten. Auch individuelle Wünsche können in den Vertrag aufgenommen werden. Sowohl Käufer als auch Verkäufer erhalten vor dem Beurkundungstermin beim Notar den Vertrag zugeschickt. So haben beide Parteien Zeit, sämtliche Vertragsinhalte in Ruhe zu lesen und zu überprüfen.

Während des Notartermins liest der Notar den ganzen Vertrag Wort für Wort vor. Damit erhalten Käufer und Verkäufer die Möglichkeit, um Erläuterungen zu bitten und kurzfristige Änderungswünsche zu äußern. Treten währenddessen weitere Fragen und Unsicherheiten auf, so wird der Notar beratend darauf eingehen und erklären, was juristisch möglich ist.
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Ist ein Rücktritt vom Kaufvertrag möglich?


Sobald der Notarvertrag unterschrieben wurde, ist er für alle unterzeichnenden Personen bindend. Ein Rücktritt ist nur unter bestimmten und wichtigen Voraussetzungen möglich. Diese sind gegeben, wenn beispielsweise eine Rücktrittsklausel vereinbart wurde.


Bitte beachten Sie, dass Immobilienmakler keine rechtliche Beratung anbieten dürfen. Die dargestellten Informationen sind daher lediglich als Hinweise zu verstehen. Für eine rechtssichere Beratung zu allen relevanten Details wenden Sie sich bitte an Notare, Anwälte und Steuerberater.

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