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Barrierefreies Wohnen
Barrierefreies Wohnen ist dann von großer Bedeutung, wenn Menschen im Alltag auf Gehhilfen oder einen Rollstuhl angewiesen sind. Viele möchten zudem bereits im Voraus Vorsorge für das Alter treffen.
Eine bodengleiche Dusche, überbreite Türen oder ein stufenloser Zugang zur Terrasse tragen wesentlich dazu bei, den Alltag komfortabler und sicherer zu gestalten. Dieser Überblick veranschaulicht, wie barrierefreies Wohnen konkret umgesetzt werden kann und welche Optionen Ihnen dafür zur Verfügung stehen.
Eine bodengleiche Dusche, überbreite Türen oder ein stufenloser Zugang zur Terrasse tragen wesentlich dazu bei, den Alltag komfortabler und sicherer zu gestalten. Dieser Überblick veranschaulicht, wie barrierefreies Wohnen konkret umgesetzt werden kann und welche Optionen Ihnen dafür zur Verfügung stehen.
Was ist Barrierefreiheit?
Barrierefreies Wohnen bedeutet, dass Sie Ihren gesamten Wohnbereich vollkommen eigenständig und ohne Unterstützung von Dritten nutzen können. Dies gilt unabhängig von körperlichen oder sensorischen Einschränkungen. Das Ziel besteht darin, alltägliche Hindernisse konsequent zu beseitigen. Zu den Merkmalen zählen schwellenlose Übergänge, gut zugängliche Ausstattungselemente und eine durchdachte Raumaufteilung.
Typische Merkmale barrierefreier Wohnungen und Häuser
- Stufenloser Zugang zur Wohnung sowie zu allen Räumen
- Überwindung von Geschossen durch einen Aufzug oder einen Treppenlift
- Türen mit einer Mindestbreite von 90 Zentimetern
- Bewegungsflächen von mindestens 1,50 x 1,50 Metern in zentralen Bereichen
- Lichtschalter, Steckdosen sowie Fenster- und Türgriffe in einer gut erreichbaren Höhe (zwischen 85 und 105 cm)
- WCs in entsprechender Höhe. Diese sollte an die persönliche Körpergröße und die Höhe des Rollstuhls angepasst werden. Eine Höhe des WC-Beckens mit Sitz zwischen 46 und 48 Zentimetern ist daher umstritten.
- Rutschhemmende, kontrastreiche Bodenbeläge
- Bodengleiche Dusche mit Haltegriffen und einer Sitzgelegenheit
Grundlage für die Anforderungen
Die Basis für die Anforderungen an barrierefreies Wohnen stellt die DIN 18040-2 dar. Diese Norm definiert bundesweit verbindliche Standards für den barrierefreien Wohnungsbau. In zahlreichen Bundesländern ist die Umsetzung dieser DIN-Norm durch die jeweiligen Landesbauordnungen vorgeschrieben. Dies gilt insbesondere für Neubauten sowie bei öffentlich geförderten Wohnungen. Die DIN unterscheidet zwischen „barrierefrei nutzbar" und „rollstuhlgerecht". Letzteres umfasst unter anderem die Notwendigkeit größerer Bewegungsflächen sowie unterfahrbarer Küchen- und Sanitäreinrichtungen.
Behindertengerecht oder barrierefrei – was ist der Unterschied?
Der Begriff „behindertengerecht“ umfasst mehr als nur die allgemeine Barrierefreiheit. Während eine barrierefreie Wohnung vielen Menschen das tägliche Leben erleichtert, ist eine behindertengerechte Immobilie gezielt auf die speziellen Anforderungen von Personen mit einer bestimmten Behinderung ausgerichtet. Hierzu zählen beispielsweise:
- unterfahrbare Arbeitsflächen in der Küche und im Bad
- besonders großzügige Bewegungszonen, die für Rollstuhlfahrer geeignet sind
- rollstuhlgerechte Ausstattungen wie tiefergelegte Fenster oder niedrig positionierte Gegensprechanlagen
Wichtig zur Einordnung!
Häufig wird in diesem Kontext der Begriff „altersgerecht" verwendet. Anders als die streng definierten Richtlinien zur Barrierefreiheit stellt „altersgerecht" keinen festgelegten Standard dar. Vielmehr beschreibt es Wohnräume, die durch gezielte Komfortmaßnahmen, wie beispielsweise Treppenlifte oder Haltegriffe, optimal auf die Bedürfnisse von Seniorinnen und Senioren abgestimmt sind, ohne dass das gesamte Gebäude zwangsläufig alle DIN-Vorgaben für Rollstuhlfahrer erfüllen muss.
Wesentlich ist stets die individuelle Anpassung an die jeweilige Lebenssituation. Denn während Barrierefreiheit die grundlegende Voraussetzung schafft, sorgt die maßgeschneiderte behindertengerechte oder altersgerechte Ausstattung dafür, dass der Wohnraum im Alltag tatsächlich genutzt werden kann.
Wesentlich ist stets die individuelle Anpassung an die jeweilige Lebenssituation. Denn während Barrierefreiheit die grundlegende Voraussetzung schafft, sorgt die maßgeschneiderte behindertengerechte oder altersgerechte Ausstattung dafür, dass der Wohnraum im Alltag tatsächlich genutzt werden kann.
Für wen ist barrierefreies Wohnen von besonderer Bedeutung?
Barrierefreie und behindertengerechte Wohnungen sind nicht ausschließlich für ältere Menschen konzipiert. Eine Wohnung, die barrierefrei gestaltet ist, ermöglicht es Menschen mit körperlichen Einschränkungen jeden Alters, davon zu profitieren. Eine durchdachte Raumgestaltung erweist sich ebenfalls als vorteilhaft bei vorübergehenden Einschränkungen, wie beispielsweise nach einem Unfall.
Barrierefreiheit ist besonders relevant für:
Barrierefreie Wohnungen bieten nicht nur hohen Komfort, sondern fördern zudem ein selbstbestimmtes Leben für alle.
Bitte beachten Sie, dass Immobilienmakler keine rechtliche Beratung anbieten dürfen. Die dargestellten Informationen sind daher lediglich als Hinweise zu verstehen. Für eine rechtssichere Beratung zu allen relevanten Details wenden Sie sich bitte an Notare, Anwälte und Steuerberater.
Barrierefreiheit ist besonders relevant für:
- Menschen mit dauerhaften oder temporären Behinderungen
- Rollstuhlfahrer und Nutzer von Rollatoren
- Senioren, deren Mobilität nachlässt
- Eigentümer, die vorbeugend denken
Barrierefreie Wohnungen bieten nicht nur hohen Komfort, sondern fördern zudem ein selbstbestimmtes Leben für alle.
Bitte beachten Sie, dass Immobilienmakler keine rechtliche Beratung anbieten dürfen. Die dargestellten Informationen sind daher lediglich als Hinweise zu verstehen. Für eine rechtssichere Beratung zu allen relevanten Details wenden Sie sich bitte an Notare, Anwälte und Steuerberater.































