Die Wohnflächenberechnung

Die Wohnflächenberechnung

Flächenangaben nachvollziehbar ermitteln und richtig einordnen

Die korrekte Berechnung der Wohnfläche ist ein zentrales Thema beim Verkauf oder der Vermietung einer Immobilie. Oft sorgt die Bestimmung der Wohnfläche für Diskussionen und mögliche rechtliche Auseinandersetzungen. Das Immobilienkontor Peter Sattler unterstützt Sie dabei, Fehler zu vermeiden und Ihre Immobilie erfolgreich zu vermarkten.

Was ist Wohnfläche?


Die Wohnfläche beschreibt die anrechenbaren Flächen einer Wohnung. Dazu zählen nicht automatisch sämtliche Bodenflächen eines Gebäudes. Räume, Dachschrägen und Außenflächen können je nach maßgeblicher Berechnungsgrundlage unterschiedlich berücksichtigt werden.
Für Kaufinteressenten ist die Wohnfläche ein wichtiger Vergleichswert. Sie sollte deshalb mit ihrer Berechnungsgrundlage nachvollziehbar dokumentiert sein.

Unterschiedliche Berechnungsmethoden


In Bauakten, älteren Exposés und anderen Unterlagen können Flächen nach unterschiedlichen Grundlagen ausgewiesen sein. Wohnfläche, Nutzfläche und gesamte Grundfläche sind nicht ohne Weiteres austauschbar. Welche Berechnung für den jeweiligen Zweck maßgeblich ist, sollte fachkundig geklärt werden.
Die Methode sollte nicht danach ausgewählt werden, welche die größte Zahl ergibt. Entscheidend sind eine passende Grundlage, zutreffende Maße und eine klare Bezeichnung.

Welche Flächen besonders zu prüfen sind


Zu prüfen sind insbesondere Räume unter Dachschrägen, Balkone, Terrassen, Wintergärten und Flächen außerhalb der eigentlichen Wohnung. Keller, Garagen oder Dachböden dürfen nicht allein deshalb als Wohnfläche bezeichnet werden, weil sie mitbenutzt oder wohnlich eingerichtet werden.
Baurechtliche Nutzbarkeit und Flächenberechnung sind unterschiedliche Fragen, die beide berücksichtigt werden müssen. Ein aktueller Grundriss allein ersetzt keine nachvollziehbare Berechnung.

Einfluss der Raumhöhe


Bei vielen Wohnflächenberechnungen beeinflusst die lichte Raumhöhe, in welchem Umfang Bodenflächen berücksichtigt werden. Unter Dachschrägen kann daher nur ein Teil der vorhandenen Grundfläche anrechenbar sein. Ein fachgerechtes Aufmaß sollte die relevanten Höhen und Teilflächen erfassen, statt pauschal die gesamte Raumgrundfläche zu übernehmen.

Wohnfläche und Nutzfläche auseinanderhalten


Nebenräume können für die Nutzung einer Immobilie wertvoll sein, auch wenn sie nicht zur Wohnfläche zählen. Sie sollten im Exposé gesondert und eindeutig ausgewiesen werden. Eine größere Nutz- oder Grundfläche ist kein Beleg für eine entsprechend große Wohnfläche.
Für Preisvergleiche sollten nur Flächenangaben mit vergleichbarer Grundlage herangezogen werden. Andernfalls kann ein scheinbar günstiger Quadratmeterpreis irreführend sein.

Fazit


Zutreffende Flächenangaben schaffen eine verlässliche Grundlage für Verkauf und Vermietung. Lassen Sie Widersprüche zwischen Unterlagen und tatsächlichem Bestand frühzeitig prüfen und bei Bedarf ein aktuelles Aufmaß erstellen. Wir unterstützen Sie bei der Aufbereitung der verfügbaren Angaben für die Vermarktung.
Bitte beachten Sie, dass Immobilienmakler keine rechtliche Beratung anbieten dürfen. Die dargestellten Informationen sind daher lediglich als Hinweise zu verstehen. Für eine rechtssichere Beratung zu allen relevanten Details wenden Sie sich bitte an Notare, Anwälte und Steuerberater.

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