Verwendung von Asbest in Deutschland
Risiken, Einsatzgebiete und Verbot
Asbest galt über Jahrzehnte als wahres Wundermaterial. Aufgrund seiner Hitzebeständigkeit, Langlebigkeit und isolierenden Eigenschaften wurde Asbest in Deutschland zwischen den 1950er- und 1980er-Jahren millionenfach in Gebäuden und technischen Anlagen verbaut. Heute ist bekannt, dass Asbestfasern erhebliche Gesundheitsgefahren darstellen. Deshalb ist der Baustoff seit 1993 in Deutschland vollständig verboten.
Dennoch befinden sich noch immer zahlreiche asbesthaltige Materialien in Bestandsgebäuden. Besonders bei Sanierungs-, Renovierungs- oder Abbrucharbeiten besteht das Risiko, gesundheitsgefährdende Asbestfasern freizusetzen.
Dennoch befinden sich noch immer zahlreiche asbesthaltige Materialien in Bestandsgebäuden. Besonders bei Sanierungs-, Renovierungs- oder Abbrucharbeiten besteht das Risiko, gesundheitsgefährdende Asbestfasern freizusetzen.
Was ist Asbest?
Asbest bezeichnet eine Gruppe natürlich vorkommender Mineralfasern, die sich durch ihre außergewöhnliche Widerstandsfähigkeit gegen Hitze, Feuer, Chemikalien und mechanische Belastungen auszeichnen. Aufgrund dieser Eigenschaften wurde Asbest über viele Jahrzehnte als Baustoff, Dämmmaterial und Zusatzstoff in zahlreichen Produkten verwendet.
Die Fasern sind extrem fein und mit bloßem Auge nicht erkennbar. Werden sie eingeatmet, können sie sich dauerhaft in der Lunge festsetzen und schwere Erkrankungen verursachen.
Die Fasern sind extrem fein und mit bloßem Auge nicht erkennbar. Werden sie eingeatmet, können sie sich dauerhaft in der Lunge festsetzen und schwere Erkrankungen verursachen.
Wann wurde Asbest in Deutschland verboten?
Die gesundheitlichen Risiken von Asbest waren bereits seit den 1970er-Jahren bekannt. Dennoch dauerte es Jahrzehnte, bis gesetzliche Verbote beschlossen wurden.
Chronologie des Asbestverbots
Chronologie des Asbestverbots
- 1979: Verbot von Spritzasbest
- 1982–1990: Einschränkungen für verschiedene asbesthaltige Produkte
- 31. Oktober 1993: Vollständiges Herstellungs-, Verwendungs- und Vertriebsverbot von Asbest in Deutschland
- 2005: EU-weites Asbestverbot
Gesundheitsrisiken durch Asbest
Asbest ist ungefährlich, solange die Fasern fest im Material gebunden bleiben. Gefährlich wird es, wenn asbesthaltige Baustoffe beschädigt, angebohrt, geschnitten oder abgerissen werden. Dabei entstehen feine Fasern, die eingeatmet werden können.
Eine Belastung mit Asbest kann unter anderem folgende Krankheiten verursachen:
Besonders problematisch ist die lange Latenzzeit. Zwischen dem Kontakt mit Asbest und dem Ausbruch einer Erkrankung können 20 bis 40 Jahre oder sogar länger liegen.
Eine Belastung mit Asbest kann unter anderem folgende Krankheiten verursachen:
- Asbestose (Vernarbung der Lunge)
- Lungenkrebs
- Kehlkopfkrebs
- Eierstockkrebs
- Mesotheliom (Tumor des Brust- oder Bauchfells)
Besonders problematisch ist die lange Latenzzeit. Zwischen dem Kontakt mit Asbest und dem Ausbruch einer Erkrankung können 20 bis 40 Jahre oder sogar länger liegen.
Wo wurde Asbest verwendet?
Asbest wurde in Tausenden unterschiedlichen Bauprodukten verarbeitet. Besonders Gebäude aus den Baujahren 1950 bis 1993 weisen häufig asbesthaltige Materialien auf.
Typische asbesthaltige Baustoffe
Typische asbesthaltige Baustoffe
- Asbestzementplatten (Eternit)
- Wellplatten
- Fassadenplatten
- Rohrummantelungen
- Lüftungskanäle
- Brandschutzplatten
- Bodenplatten (Floor-Flex-Platten)
- BodenkleberKleber unter PVC-, Vinyl- oder Linoleumbelägen
- Tapetenkleber
- Fliesenkleber
- Putze
- Struktur- und Spachtelmassen
- Fensterkitt
- Dichtungen
- Ofenschnüre
- Brandschutztüren
- Nachtspeicheröfen
- Kabelkanäle
- Dachpappen
- Bitumenkleber
- Schornsteinelemente
- Asbestzement
- Blumenkästen und Pflanzgefäße
- Wasserleitungen
- Abwasserrohre
Darf man Asbest selbst entfernen?
Nein. Asbesthaltige Materialien dürfen grundsätzlich nicht eigenständig bearbeitet oder entfernt werden. Bereits das Bohren, Schleifen oder Brechen kann gefährliche Fasern freisetzen.
Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten an Asbest unterliegen in Deutschland strengen gesetzlichen Vorschriften und dürfen nur unter geeigneten Schutzmaßnahmen sowie – je nach Tätigkeit – von entsprechend qualifizierten Fachbetrieben durchgeführt werden.
Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten an Asbest unterliegen in Deutschland strengen gesetzlichen Vorschriften und dürfen nur unter geeigneten Schutzmaßnahmen sowie – je nach Tätigkeit – von entsprechend qualifizierten Fachbetrieben durchgeführt werden.
Fazit
Asbest wurde in Deutschland über Jahrzehnte in einer Vielzahl von Baustoffen eingesetzt – von Dacheindeckungen und Fassadenplatten bis hin zu Tapetenklebern, Bodenklebern und Rohrummantelungen. Obwohl Asbest seit 1993 in Deutschland verboten ist, befinden sich noch zahlreiche asbesthaltige Materialien in Bestandsgebäuden. Werden diese bei Sanierungs- oder Abbrucharbeiten beschädigt, können gesundheitsgefährdende Fasern freigesetzt werden. Eine fachgerechte Sanierung schützt Bewohner, Handwerker und die Umwelt gleichermaßen.
Bitte beachten Sie, dass Immobilienmakler keine rechtliche Beratung anbieten dürfen. Die dargestellten Informationen sind daher lediglich als Hinweise zu verstehen. Für eine rechtssichere Beratung zu allen relevanten Details wenden Sie sich bitte an Notare, Anwälte und Steuerberater.
Bitte beachten Sie, dass Immobilienmakler keine rechtliche Beratung anbieten dürfen. Die dargestellten Informationen sind daher lediglich als Hinweise zu verstehen. Für eine rechtssichere Beratung zu allen relevanten Details wenden Sie sich bitte an Notare, Anwälte und Steuerberater.
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